Um dem, im Rettungswesen tätigen Personal bundeseinheitlich eine Mindestqualifikation zu vermitteln, hat der Bund-Länder-Ausschuss "Rettungswesen" im September 1977 "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" verabschiedet. Das 520-Std. umfassende Ausbildungsprogramm wurde von allen Bundesländern anerkannt. Die Ausbildung von Rettungssanitätern/innen an unserer Schule erfolgt entsprechend dieser Grundsätze. Die Ausbildung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden. Für den RS-Grundlehrgang (M 1) ist die Richtlinie der LRS zur Überprüfung der erfolgreichen Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung zum/r Rettungssanitäter/in und für den Abschlusslehrgang (M4) die Prüfungsordnung der LRS für den Teilnehmer verbindlich.
Ausbildungsverlauf
Modul 1 = mind. 160 Std. theoretische u. praktische Ausbildung [Rettungssanitätergrundlehrgang] / Vollzeitlehrgang
Modul 2 = mind. 160 Std. Ausbildung im Krankenhaus
Modul 3 = mind. 160 Std. Ausbildung auf der Rettungswache
Modul 4 = mind. 40 Std. Abschlusslehrgang mit Prüfung / Vollzeitlehrgang
Die Praktika und die von den Praktikastellen geforderten Immunisierungen sind eigenständig zu organisieren. Sie werden nicht durch die LRS vermittelt bzw. kostenseitig getragen.
Aufnahme- bzw. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zum Lehrgang ist:
1. die Vollendung des 18.Lebensjahres
2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und falls vorhanden eine abgeschlossene Berufsausbildung
3. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter/in und Hepatitis-B-Imunisierung
4. ein Erste-Hilfe-Kurs von mind. 16 Stunden
Bewerbung an der LRS
Der Lehrgang kann nur mit vollständig vorgelegten Unterlagen begonnen werden. Die Unterlagen sind bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrganges in der LRS einzureichen.
M1-Lehrgang (Grundlehrgang)
Zu Beginn des M1-Lehrganges sind die erforderlichen Originalunterlagen zum Vergleich vorzulegen. Die überprüften Kopien werden in der LRS archiviert. Die Originalunterlagen erhält der Lehrgangsteilnehmer zurück.
M4-Lehrgang (Abschlusslehrgang mit Prüfung) Antragsformular über LRS
Teilnehmer/innen des M4-Lehrganges, die ihren M1-Lehrgang innerhalb von zwei Jahren an der LRS absolviert und alle geforderten Zulassungsunterlagen für Modul 1 ordnungsgemäß abgegeben haben (siehe oben), reichen mit dem Ausbildungsvertrag auch das pFz (siehe oben) und ihren Praktikanachweis ein.
Sollte der M1-Lehrgang länger als ein Jahr zurückliegen, muss erneut ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
Teilnehmer/innen, die das Modul 1 nicht an der LRS absolviert haben, reichen neben dem Antrag auf Zulassung zur Rettungssanitäterprüfung folgende Unterlagen ein:
Zu Beginn des M4-Lehrganges sind die erforderlichen Originalunterlagen zum Vergleich mit den eingereichten Kopien vorzulegen! Die geprüften Kopien werden in der LRS archiviert. Die Originalunterlagen erhält der Lehrgangsteilnehmer zurück.
Belehrung zum Rücktritt von der Prüfung
Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung zur Prüfung von dieser zurück, so hat er die Gründe dafür unverzüglich dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Wird der Rücktritt genehmigt, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn wichtige Gründe vorliegen. Im Falle einer Erkrankung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt es der Prüfling, die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich mitzuteilen und erscheint nicht zur Prüfung, so gilt die Prüfung als unternommen und nicht bestanden.
Die Prüfungen werden an drei Tagen durchgeführt:
1. schriftliche Prüfung
2. Reanimation
3. Mündliche Prüfung
4. Praktische Prüfung