Rettungsassistent/in

A - Rettungsassistent/in Vollzeitausbildung 1 Jahr

Ausbildungsverlauf (nach RettAssG vom 10.107.1989 § 4

1. Ausbildungsjahr (Berufsfachschüler/in)

mind. 780 Std.
mind. 420 Std.
4 Wochen

theoretische u. praktische Ausbildung an der LRS in Kombination mit
theoretische und praktische Ausbildung im KH und
theoretische und praktische Ausbildung auf der RW (Einführungspraktikum im 1. Schulhalbjahr)

Am Ende des 1. Ausbildungsjahres findet die staatliche Prüfung in der Rettungsassistenz statt.

Die Ausbildung wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten # (RettAssAPrV), Stand November 1989, durchgeführt.

Die Erstellung des Turnusplanes erfolgt im Ermessen des Bildungsträgers (LRS). Dies trifft besonders für den Ausbildungsbeginn/Praktikazeiträume und Feriengewährleistung zu.

2. Ausbildungsjahr (Praktikant/in)

Mindestens 1 Jahr (1.600 Std.) RW-Praktikum auf einer anerkannten LRW inkl. mind. 50 Unterrichtsstunden Theorie.

Das 2. Ausbildungsjahr schließt mit dem Abschlussgespräch Praktikant, betreuender Rettungsassistent/Lehrrettungsassistent , ermächtigter Arzt ab. Danach erfolgt die Antragstellung an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" bzw. "Rettungsassistent".

Praktikastellen

Der Ausbildungsvertrag RA ist im 1. Jahr eine Kombinatiosausbildung zwischen Schule, KH und RW. Die Praktikastellen sollten aus Kostengründen in Heimatnähe liegen. Kliniken/Krankenhäuser, Rettungswachen und Lehrrettungswachen in Landkreisen und Städten bieten in der Regel für RA in Ausbildung eine bestimmte Anzahl kostenfreier Praktikastellen an. Alle vertraglichen Vereinbarungen mit den Praktikastellen für das 1. Ausbildungsjahr übernimmt die LRS. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.

Das 2. Ausbildungsjahr (LRW) liegt nicht in Verantwortung der LRS, d.h. Sie müssen sich für die Praktikastellen selbst bewerben.

Zugangsvoraussetzungen (nach RettAssG)

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
[Keine Kostenerstattung durch LRS, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen]

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für das jeweilige Schuljahr wird nach freiem Ermessen der LRS durchgeführt. Das Ergebnis wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Geben Sie zwecks evt. Rückfragen in der Bewerbung Ihre Telefonnummer mit an.

Kosten und Finanzierung

Im 1. Ausbildungsjahr wird die Ausbildung vom Land Sachsen gefördert. Grundlagen sind:

Nach oben genannter Verordnung § 4 erhebt der Bildungsträger Schulgeld. Die Höhe des Schulgeldes unterliegt einer ständig geringfügigen Anpassung. (siehe aktuelle Gebührenordnung LRS)

BaföG

Während des 1. Ausbildungsjahres ist eine Förderung durch das Bundesausbildungsgesetz (BaföG) möglich. Den Antrag kann der Schüler in den Landratsämtern (Soziales/Amt für Ausbildungsförderung) seines Heimatlandkreises persönlich stellen, sobald mit ihm der Ausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist. Es handelt sich bei diesen Beihilfen um nichtrückzahlbare Zuwendungen. Die Schulbescheinigung und alle Formulare vom Amt für Ausbildungsförderung bekommt der Berufsfachschüler erst am 1. Ausbildungstag von der LRS ausgefüllt.

B Rettungsassistent/in - Grundlage Rettungssanitäterabschluss

[ verkürzte Ausbildung nach RettAssG § 8 (2) ]

Rettungssanitäter/innen, die eine Ausbildung, nach dem vom Bund/Länderausschuss "Rettungswesen" am 20. September 1977 beschlossenen "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520 Std.-Programm) erfolgreich abgeschlossen haben, können bei uns an einem verkürzten Lehrgang teilnehmen.

Ausbildungsverlauf

Der Stundenumfang beträgt 480 Std. zuzüglich 200 Std. KH-Praktikum (für Krankenschwestern und -pfleger nur 100 Std.). Die theoretische Aubsildung zum/r RA erfolgt in Blockform mit Ganztagsunterricht in Riesa. Zwischen den einzelnen Blöcken absolviert der/die Lehrgangsteilnehmer/in seine/ihre theoretische und praktische Ausbildung im KH, in der er/sie die, von der Schule vorgegebenen Ausbildungsinhalte zu erfüllen hat. Das KH muss mindestens über einen Notaufnahmebereich, einen Operations-, Anästhesiebereich und eine Intensiv- oder Wachstation verfügen. Die Praktikastellen sollten aus Kostengründen in Heimatnähe liegen. Aus diesem Grund werden sie nicht von der LRS vermittelt. In Problemfällen gibt die LRS Unterstützung.

Nach bestandener Abschlussprüfung schließt sich ein Lehrrettungswachenpraktikum mit 1.600 Std. an. Über die Möglichkeit einer Anrechnung von praktischer Tätigkeit nach § 7 RettAssG laden Sie sich bitte im Downloadbereich das Blatt "Landesdirektion Dresden Anrechnung Praxis f. Rettungssanitäter" herunter.

Antragstellung auf verkürzte Ausbildung

Interessenten für dieses Lehrgangsangebot zum/r RA richten einen formlosen Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme an einer verkürzten Ausbildung an die Landesdirektion Sachsen, Ref. 22.2 A - Krankenhauswesen und Humanmedizin. Diese entscheidet über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Zugang zum Lehrgang. Der beglaubigte Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/r Rettungssanitäter/in (520 Std.-Programm) ist dem Antrag beizufügen. [Verordnung des Sächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Zuständigkeit für den Vollzug des Berufsrechtes in den nichtärztlichen Heilberufen] (Zuständigkeitsverordnung nichtärztlicher Heilberufe HeilbZuVo § 10, vom 14.05.1998)

Bewerbung an der LRS

Nach Erhalt der Genehmigung zur Teilnahme an einer verkürzten Ausbildung bewirbt sich der/die RS mit unserem Anmeldeformular sowie Lebenslauf und Foto an der LRS. Neben der Angabe des von ihm/ihr gewünschten Lehrganges und der, von der Landesdirektion Dresden ausgestellten Genehmigung (im Original) zur verkürzten Ausbildung sind der Bewerbung weitere Unterlagen beizufügen:

C Rettungsassistent - Grundlage Gesundheits- und Krankenpflegerinnen

(Krankenschwester, -pfleger)
[ verkürzte Ausbildungsform / Ergänzungslehrgang nach RettAssG § 8 (3) ]

Ergänzungslehrgang für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern) mit einer Erlaubnis nach § 1, Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGB1. 1 S. 893). Er bezieht sich auf rettungsspezifische Ausbildungsinhalte und ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrv) v. 7. November 1989 (BGB1. 15. 1966) geregelt. [Der Bundesrat hat am 23.05.2003 dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze zugestimmt. Das novellierte Krankenpflegegesetz trat zum 01.01.2004 in Kraft]

Alternative

Die LRS hat sich ab dem Schuljahr 97/98 entschlossen, diese spezielle Lehrgangsform nicht mehr anzubieten. Interessenten mit o.g. Berufsabschluss können jedoch alternativ an der LRS über den Bildungsweg B den Abschluss Rettungsassistent/in erwerben (siehe Ausbildungsverlauf Rettungssanitäter/in zum/r Rettungsassistent/in). Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz nehmen Sie wie folgt vor:

Bewerbung an der LRS

A+B+C+D Rettungsassistent/in

Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Während der Ausbildung, ist ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung an die Landesdirektion Dresden, Abt. Soziales und Gesundheit zu stellen. (HeilbZuVO vom 14.05.1998 § 10)

Die Zulassung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
[RettAssPrV § 6 (2)]

Über die Zulassung sowie den Prüfungstermin erhält der Prüfling vor Prüfungsbeginn einen schriftlichen Bescheid.

Rettungswachenpraktikum

Der staatlichen Abschlussprüfung schließt sich ein 1.600-stündiges Praktikum auf einer LRW an (§ 7 RettAssG). Die LRW wählt der Auszubildende in eigener Verantwortung. Die Finanzierung des Praktikums ist mit der LRW zu vereinbaren.

Zum Ende des Praktikums erfolgt das Abschlussgespräch. [RettAssAPrV § 2 (2) 2.] Diesen Ausbildungsabschnitt bescheinigt der, von der zuständigen Behörde ermächtigte Arzt in der jeweiligen Lehrrettungswache.

Soll die Dauer dieses Ausbildungsabschnittes verkürzt werden, ist durch den Praktikanten ein Antrag an die Landesdirektion Dresden zu richten. Die bisherigen Tätigkeiten im Rettungsdienst sind darin nachzuweisen. [siehe Informationsmaterial Landesdirektion Dresden im Downloadbereich]

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Der Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent/Rettungsassistent" ist an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) zu stellen.
[siehe Informationsmaterial Landesdirektion Dresden im Downloadbereich]

zurück | vor