**Gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 04.02.1992 erhält die Schule auf Antrag Zuschüsse des Landes. Entsprechend dem § 14 des SächsFrTrSchulG werden Zuschüsse nicht gezahlt, wenn und soweit eine Kostenerstattung durch einen anderen öffentlichen Träger erfolgt. In diesem Fall werden höhere Kosten berechnet.
1176,00 €
(ab 01.01.09)
** z.Z. 4.474,40 €
**Gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) vom 04.02.1992 erhält die Schule auf Antrag Zuschüsse des Landes. Entsprechend dem § 14 des SächsFrTrSchulG werden Zuschüsse nicht gezahlt, wenn und soweit eine Kostenerstattung durch einen anderen öffentlichen Träger erfolgt z.B. Bundeswehr, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft. In diesem Fall werden höhere Kosten berechnet.
684,00 €
(ab 01.01.09)
** z.Z. 2.550,40€
820,00 €
Prüfungslehrgang Modul 4 [40 Stunden] (*5 Tage)
für Rettungssanitäter und Anpassung Rettungshelfer zum Rettungssanitäter
246,00 €
52,00 €
• Lehrrettungsassistent (*15Tage)
IHK-Prüfung extra (lt. Gebührenkatalog der IHK)
• Fortbildung (20-Stunden-Programm) (*3 Tage)
- für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Lehrrettungsassistenten
- mit Ausbildungsvereinbarung Dienststelle-LRS
- Verpflegung und Unterkunft; Festpreis für die Dauer der Fortbildung
• Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (*8 Tage)
• Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (*2 Tage) NEU! NEU! NEU!
- Verpflegung u. Unterkunft; Festpreis für die Dauer der Fortbildung
• Katastrophenschutz landesrechtliche Führerausbildung
- Lehrgangsgebühren und Verpflegungskosten trägt das Sächsische Staatsministerium des Innern
113,00 €
84,80 €
56,30 €
310,00 €
75,00 €
31,60 €
Unterkunft mit Frühstück
- 2-Bett-Zimmer / pro Tag und Person
Vollpension
- 2-Bett-Zimer / pro Tag und Person
Unterkunft an den Wochenenden bzw. Feiertagen für Lehrgangsteilnehmer
- pro Tag (ohne Verpflegung)
16,50 €
24,50 €
5,50 €
(*Schultage), Stand: 21.10.2010