Möglichkeiten zur Fortbildung

H - Fortbildung für nichtärztliches Rettungsdienstpersonal

Auszug aus der "Gemeinsamen Richtlinie zur Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal sächsischer Hilfsorganisationen" beschlossen am 15.03.1996, geänd. 17.07.1997 durch die Trägerhilfsorganisationen der LRS (siehe Seite 2).

Auszug

"Die beteiligten Leistungs- und Ausbildungserbringer des Rettungsdienstes im Freistaat Sachsen sehen fortan in der Sicherung und weiterem Ausbau des erreichten Ausbildungsniveaus durch kontinuierliche und einheitliche Fortbildung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals eine wichtige Aufgabe." Geltungsbereich Land Sachsen.

Fortbildungspflicht/Stundenumfang

Die Fortbildungspflicht jedes/r Mitarbeiters/in im Krankentransport und im Rettungsdienst wird ab 01.09.1996 von den tragenden Hilfsorganisationen eingeführt. Der Stundenumfang der jährlichen Fortbildung soll 30 Stunden/Mitarbeiter/in betragen. Davon sind 20 Stunden an einer Rettungsdienstschule zu absolvieren und 10 Stunden stehen für die frei gestaltete Fortbildung den Dienststellen/Mitarbeitern/innen zur Verfügung.

Die Fortbildungsveranstaltungen werden differenziert nach Aus- und Fortbildungsstand angeboten z. B. für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Lehrrettungsassistenten.

Qualitätsniveau und Teilnehmer

Zur Gewährleistung eines einheitlichen Qualitätsniveaus im Rahmen der Fortbildung sollten Mitarbeiter/innen von Hilfsorganisationen deren Schulen in Wilthen und Riesa nutzen.

Fortbildungsinhalte und Zeitrahmen

Die Fortbildungsinhalte (20-Stunden-Prgramme der Schulen) werden unter Berücksichtigung von:

erstellt und vermittelt.

Für die Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen sind keine Karenzzeiträume zu den zurückliegenden Qualifikationsabschlüssen der einzelnen Mitarbeiter/innen vorgesehen. Als Fortbildung im weiteren Sinn gilt jedoch eine, im Jahresverlauf aufgenommene, rettungsdienstliche Ausbildung.

Nachweis der LRS

Die Mitarbeiter/innen erhalten über die jeweilige Fortbildung einen Nachweis. Das Heft der LRS ist standardisiert und für alle Krankentransport- und Rettungsdienstmitarbeiter, unabhängig des jeweiligen Ausbildungsabschlusses des Mitarbeiters, gleichermaßen zu verwenden. Damit kann der lückenlose Aus- und Fortbildungsnachweis ständig nachvollzogen werden.

Der/die Mitarbeiter/in hat das Heft persönlich zu führen und auf Verlangen den Vorgesetzten seiner Hilfsorganisationen oder der Schule vorzulegen. Bei Dienststellenwechsel erkennen die Hilfsorganisationen das lückenlos geführte Nachweisheft an.

Die Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen von den verschiedenen Fortbildungsteilnahmen zum aktuellen Zeitpunkt, werden dem Dienststellenleiter vorgelegt und von diesem im Nachweisheft der LRS nachgetragen.

H - Fortbildung für Organisatorische Leiter Rettungsdienst und Führungskräfte
z.B. Zugführer und Einsatzleiter der Hilfsorganisationen

Die Fortbildung umfasst die Vertiefung und die Auffrischung des Grundwissens sowie neue Aspekte, Gesetzlichkeiten und Strategien.

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