AGB
Auszug aus den Geschäftsbedingungen der Landesrettungsschule Sachsen gemeinnützige GmbH
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Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bzw. die Lehrgangseinordnung erfolgt nach Posteingangsdatum Ihrer
Bewerbung/Anmeldung in der LRS. Es werden nur vollständige und sachgemäße Bewerbungen berücksichtigt.
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Die LRS behält sich vor, bei zu geringen Teilnehmeranmeldungen den betreffenden Lehrgang bis 14 Tage vor
Lehrgangsbeginn abzusetzen.
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Erhöhen sich während des Anmeldezeitraumes die Kosten durch Beschluss des Gesellschafterausschusses,
sind die aktuellen Kosten maßgebend. Die aktuellen Kosten sind dem Ausbildungsvertrag zu entnehmen.
Eine Änderung der Höhe des Schulgeldes während der Ausbildung zum/r Rettungsassistent/in ist möglich.
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Die Rechnung für Unterkunft und Verpflegung erhält der Teilnehmer zum Lehrgangsbeginn und hat diese mit Erhalt
zu zahlen. (Berufsausbildung [Vollzeit] Rettungsassistenten 1 Jahr monatliche Zahlung)
- Erst nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Teilnehmer das Abschlusszertifikat
Bildungsweg (A)
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Erst nach der Rücksendung des Ausbildungsvertrages wird der Lehrgangsplatz verbindlich.
Bei Rücktritt innerhalb von 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn, bei Nichtantritt der Ausbildung oder Abbruch
der Ausbildung ohne wichtigen Grund (letzteres z.B. ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Gründe)
stellt der Ausbildende Stornierungsgebühren in Höhe von 260€ in Rechnung.
Mit Beginn der Ausbildung oder bei Abbruch während des Lehrganges ist das monatliche Schulgeld vom Teilnehmer
bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses in voller Höhe zu tragen. Der Rücktritt ist schriftlich zu
erklären.
Bildungsweg (B-J)
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Erst nach der Rücksendung des Ausbildungsvertrages wird der Lehrgangsplatz verbindlich. Bei Rücktritt nach diesem
Zeitpunkt bis zum Beginn des Lehrganges erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 52,00€. Bei Abbruch der
Ausbildung aus wichtigem Grund (letzteres z.B. ärztliche Bescheinigung über gesundheitliche Gründe) sind die in
Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen ansonsten sind die gesamten Lehrgangskosten zu tragen. Die Kündigung hat
schriftlich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen zu erfolgen.
- Bei Abbruch wegen Krankheit bietet die LRS ggf. Fortsetzungsmöglichkeiten an. Dabei ist keine Kostenverrechnung
vorgesehen
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